Autoren-Archiv für Fabian.Spies

Ehrennadel der NRWSPDqueer an Hannelore Kraft

Hannelore Kraft, Bild NRWSPD

Im Rahmen des neunten CSD-Empfangs der NRWSPDqueer am 8. September 2019 wird Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin a.D., die höchste Auszeichnung die Ehrennadel der Landesarbeitsgemeinschaft NRWSPDqueer verliehen bekommen. Damit wird Hannelore Kraft für ihr Engagement um die Belange von LSBTIQ* in NRW und innerhalb der NRWSPD geehrt.

„In Ihre Amtszeit als Ministerpräsidentin hat Hannelore einige Dinge auf den Weg gebracht. Hervorheben möchten wir hier den Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie. NRW hat seit 2010 auf dem Weg zu einer Gesellschaft der Vielfalt bereits viel erreicht. Wir waren das erste Flächenland mit einem Aktionsplan und damit Vorreiter. Sogar die Europäische Kommission hat das als beispielhaft gelobt. Viele der 100 Maßnahmen sind in laufende Programme, Gesetze und weitere Vorhaben eingegangen“ erklärt Fabian Spies, der Landesvorsitzende der NRWSPDqueer- Arbeitsgemeinschaft der NRWSPD für Akzeptanz und Gleichstellung.  

Die Rehabilitierung der nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten war der rot-grünen Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Der damalige § 175 ist nach heutigem Verständnis mit der Menschenwürde unvereinbar. Die rot-grüne Landesregierung hatte bereits im Oktober 2012 den Bund über den Bundesrat aufgefordert, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung zu ergreifen. Dem Thema Rehabilitierung wurde zudem ein Kapitel im Aktionsplan gegen Homophobie gewidmet und es stand bei den „Hirschfeld-Tagen“ 2014 im Fokus. Die Hirschfeld-Tage stehen für Akzeptanz sexueller Vielfalt und erinnern an die Verfolgung und Repression von Homosexuellen von der Nazizeit bis in die frühe Bundesrepublik. In vielen Vorträgen, Lesungen und Workshops, aber auch in Aufführungen und Ausstellungen hat NRW zusammen mit über 50 Organisationen ein Zeichen gegen das Vergessen gesetzt.

Auch die NRWSPD hat gemeinsam mit der NRWSPDqueer hierzu ein Beitrag geleistet und innerhalb der SPD angefangen die Aufarbeitung voran zu treiben. So entstand die Wanderausstellung: „Die SPD und der Paragraf 175“. Die Idee zur Ausstellung, die einen “weißen Fleck” in der deutschen sowie der SPD-Geschichte erforscht, hatte unser Landesvorsitzender Fabian Spies, der gemeinsam mit Ingrid Hack die Recherchen durchführte und die Texte schrieb. Anfang 2015 startete zudem ein von der Landeszentrale für politische Bildung NRW gefördertes Projekt zur Aufarbeitung der Diskriminierung von Homosexuellen-Lebenswegen in den Jahren 1945 bis 1969 durch Interviews mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen.

Hannelore Kraft MdL, wird beim CSD-Empfang am 8. September 2019 (Beginn: 10:30h) im VielRespektZentrum in Essen anwesend sein und die Auszeichnung persönlich entgegennehmen.

Es ist Zeit für die „Ehe für alle“. Und zwar jetzt.

Zur Frage einer möglichen Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Gleichstellung von homosexuellen Paaren bei der Eheschließung erklärt Michael Groschek, Landesvorsitzender der NRWSPD:

Es ist Zeit für die „Ehe für alle“. Und zwar jetzt. Wir müssen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare endgültig beenden. Denn Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Das gilt für alle Lebensformen, für die sich Menschen entscheiden. Vor wenigen Wochen hat unser Landesparteitag die Forderung nach einer schnellen Umsetzung der „Ehe für alle“ noch einmal bekräftigt. Diesen wichtigen Schritt in eine moderne Gesellschaft blockiert die Union seit Jahren. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, die rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren durchzusetzen.

SPDqueer verärgert über Rückwärtsgewandtheit der CDU/CSU bei Ehe für alle

Zu den Ergebnissen des Koalitions-Ausschusses vom 29. März 2017 erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung, Petra Nowacki:

Die Rückwärtsgewandtheit und der Widerstand der Unionsfraktionen gegen den gesellschaftlichen Fortschritt und die Gleichstellung von queeren Menschen sind unsäglich.

Es ist ein Unding, zu behaupten, es läge mit der Ablehnung der Ehe für alle keine Diskriminierung vor. Inzwischen gibt es zahlreiche Rechtsgutachten, die klarstellen, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, zwischen Verbindungen von Menschen verschiedenen und Menschen gleichen Geschlechts zu unterscheiden. Grundlose Unterscheidungen sind eindeutig Diskriminierungen.

Im Koalitionsvertrag steht: „Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.“

Für uns hält sich die CDU/CSU-Fraktion mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der Ehe für alle nicht an den Koalitionsvertrag. Wir respektieren grundsätzlich, wenn sich Koalitionspartner dazu verpflichten, nicht mit wechselnden Mehrheiten zu stimmen. Wenn sich aber eine Seite in einer Sache nicht an den Koalitionsvertrag hält, sehen wir keinen Grund dafür, dass sich die andere Seite in derselben Angelegenheit nach wie vor der ursprünglich vereinbarten Verpflichtung unterwirft.

Wir fordern die SPD-Fraktion daher auf, einen Weg zu suchen, dass die Ehe für alle noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird.

Sollte das nicht gelingen ist für uns eines klar. In der Zukunft darf es keinen Koalitionsvertrag mehr geben, in dem die Ehe für alle und die zeitnahe Umsetzung des Gesetzesvorhabens nicht klar und eindeutig geregelt ist.

Besonders perfide ist es aus den Reihen der Union zu hören, es hätte der SPD klar sein müssen, dass sich CDU und CSU in dieser Sache nicht bewegen würden, und man solle doch ruhig mit der Ehe für alle in den Wahlkampf ziehen. Was da unterschwellig mitklingt, mag jeder und jede für sich selbst interpretieren. Aber nein liebe CDU/CSU. Die Bürgerinnen und Bürger sind fortschrittlicher und unterstützen die Ehe für alle mit einer überwältigenden Mehrheit.

Die Qualität einer Demokratie misst sich an deren Umgang mit ihren Minderheiten!

Rehabilitierung Homosexueller: endlich Wiedergutmachung für die Betroffenen

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende,
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der aufgrund des früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilten Personen beschlossen. Der Entwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile steht den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag zu.

„Die Besonderheit der Verurteilungen nach Paragraf 175 StGB besteht darin, dass das strafrechtlich sanktionierte Verhalten ausschließlich an die sexuelle Orientierung der Betroffenen anknüpfte. Deshalb sind diese Verurteilungen nach heutigem Verständnis grob verfassungswidrig. Gleichwohl mussten die Betroffenen jahrzehntelang mit dem Makel einer strafrechtlichen Verurteilung leben.

Die vorgesehene Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es wird endlich klargestellt, dass Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen gegen grundlegende Wertentscheidungen der Verfassung verstoßen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit langem für die längst überfällige Rehabilitierung der Betroffenen eingesetzt. Deswegen freuen wir uns, dass unser Koalitionspartner CDU/CSU nach langen und schwierigen Verhandlungen seine Blockadehaltung aufgegeben hat und die Betroffenen endlich die Wiedergutmachung erhalten, auf die sie seit langer Zeit warten. Um eine schnellere Verabschiedung zu ermöglichen, würde die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf gerne als Paralleleinbringung ins Parlament bringen. Leider weigert sich die Union, eine Paralleleinbringung mitzutragen.

Der nächste große Schritt auf dem Weg ist für die SPD-Bundestagsfraktion die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wir hoffen, dass wir auch bei diesem Thema möglichst noch in dieser Legislaturperiode eine vollständige Gleichstellung für homosexuelle Paare erreichen können.“

SPDqueer begrüßt Rehabilitierung und Entschädigung von nach §175 StGB verurteilten Männern

Am heutigen Mittwoch hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung den von SPD-Justizminister Heiko Maas eingebrachten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des Paragrafen 175 verabschiedet. Die von einigen Verbänden und der Opposition geäußerten Befürchtungen, das Gesetz werde in dieser Legislaturperiode nicht mehr eingebracht, haben sich als unbegründet erwiesen.

Zum Beschluss des Bundeskabinetts erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki: 

Justizminister Heiko Maas hat Wort gehalten und die Rehabilitierung wie auch die Entschädigung der durch den Unrechtsparagrafen 175 StGB verurteilten Männer eingebracht. Neben der Aufhebung der Urteile ist eine finanzielle Entschädigung der noch lebenden Betroffenen vorgesehen.

Die SPDqueer bedankt sich für das entschlossene Handeln von Heiko Maas, der SPD-Bundestagsfraktion und der ganzen SPD. Nachdem im Mai vergangenen Jahres durch ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Martin Burgi festgestellt wurde, dass eine Aufhebung der Urteile nach dem Paragrafen 175 StGB möglich ist, kündigte Heiko Maas umgehend eine Rehabilitierung an. Seit Jahren ist dies ein zentrales Anliegen der SPDqueer. Nun zeigt die politische Arbeit innerhalb wie außerhalb der SPD ihre Wirkung.

Dass der § 175 StGB als Schandfleck unsere Justizgeschichte wahrgenommen wird, ist richtig und wichtig. Nicht nur, weil er in seiner verschärften Form ein Überbleibsel der NS-Diktatur darstellte, sondern weil auch seine reformierte Fassung das höchste Gut unseres Wertekanons verletzte: die Menschenwürde. Menschen, die nach diesem Unrechtsparagrafen verurteilt wurden, wurde nicht nur im juristischen Sinne großes Unrecht angetan. Ihre Würde wurde verletzt, da sie stigmatisiert, gesellschaftlich und beruflich ausgegrenzt und ihnen die Chancen genommen wurden, ihre individuellen Lebensentwürfe zu realisieren.

Queer-politisches Arbeiten beschränkt sich für die SPD nicht nur auf die juristische Gleichstellung. Auch das Werben und Eintreten für eine offene und vielfältige Gesellschaft ist und bleibt eine unerlässliche Aufgabe.

Willkommen SPDqueer – Respekt für die Ära Schwusos

644329_595671863825636_313739566_nAus der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) wird die SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung.

Auf seiner heutigen Sitzung hat der Parteivorstand der sozialdemokratischen Partei Deutschlands die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) in SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung umbenannt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki:

Vor ca. 40 Jahren wurden die Schwusos fast zeitgleich in Berlin (Ende 1978) und in Köln (Anfang 1979) gegründet – von recht progressiven Jusos, die schwul waren. Die Gruppe hieß zunächst „Arbeitskreis gegen die Diskriminierung Homosexueller“. Bei den schwulen Jusos hat sich schnell der Begriff SCHWUSOS als Kürzel herausgebildet. Als wir – mit schon deutlich mehr Frauen in der Mitgliedschaft – im Dezember 2011 den AG-Status innerhalb der SPD erreicht haben, wurde „Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos)“ als offizieller AG-Name festgelegt.

Heute sind etwa 25 % der Mitglieder  in der AG Frauen sowie trans* und intergeschlechtliche Menschen oder Personen, die sich noch ganz anders bezüglich ihrer sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität definieren und gar nicht in irgendein Raster von schwul, lesbisch, bi, trans* oder inter einsortiert werden wollen. Im Vorstand ist die Arbeitsgemeinschaft quotiert. Je die Hälfte rechnet sich dem weiblichen bzw. männlichen Geschlecht zu; zwei Personen haben einen transgeschlechtlichen Hintergrund.

Die SPD ist die Partei der sozialen Inklusion. Da ist es klar, dass es nicht tragbar ist, einen exklusiven Namen zu führen, der viele Menschen ausschließt. Der Begriff Queer hat sich inzwischen im deutschsprachigen Raum als „Dachbegriff“ in der Community etabliert. Wir verstehen ihn so, dass damit jede*r mit der jeweiligen ganz persönlichen Identität wahrgenommen wird und einbezogen ist, egal, ob er*sie sich selbst individuell als lesbisch, bi, trans, schwul, queer oder noch anders definiert. Bei der Bundeskonferenz haben 70% der Teilnehmer den Parteivorstand aufgefordert, uns in SPDqueer – Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung umzubenennen und damit ein starkes Signal an die Berliner Parteizentrale gesendet. Mit der SPDqueer wird die fast 40-jährige Erfolgsgeschichte der Schwusos weitergeführt. Nun aber mit einem inklusiven Namen!

Die Bundeskonferenz der SPDqueer hat – gerade um die Ära Schwusos besonders zu würdigen – auch beschlossen, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zu bitten, ein Projekt zur historischen Bedeutung und Würdigung der Leistungen der Schwusos aufzusetzen. Hiermit soll die historische Kommission der SPD in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand der SPDqueer befasst werden. Auch das Verhältnis und der Umgang der Partei mit queerpolitischen Themen in der Vergangenheit insgesamt soll Gegenstand der Betrachtung sein. Als Arbeitsgrundlagen sollen unter anderem herangezogen werden:  die in den Archiven der SPD und der FES vorhandenen Materialien,  die bei der SPDqueer Berlin vorhandene Arbeitsmaterialien, die Materialien der von der SPDqueer NRW organisierten Wanderausstellung zum § 175 StGB sowie relevante Dissertationen und Diplomarbeiten (z. B. Wilfried Eissler [Arbeiterparteien und Homosexuellenfrage]).

Die Schwusos haben schon viel erreicht. Jetzt müssen wir als SPDqueer weitermachen. Die Öffnung der Ehe muss bald kommen. Regenbogenfamilien brauchen vernünftige rechtliche Rahmenbedingungen. Die Menschen, die nach § 175 StGB auch noch nach 1945 verurteilt wurden müssen rehabilitiert und entschädigt werden. Rechtspopulisten, die am liebsten die Zeit zurückdrehen wollen, darf kein Raum gegeben werden. Es gibt noch viel zu tun.

Danke Schwusos – Willkommen SPDqueer

Johannes Kahrs setzt sich erfolgreich für die Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ein

johanneskahrs-2015Der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Schwulen und Lesben Johannes Kahrs konnte in den diesjährigen Haushaltsberatungen eine jährliche Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld von 500.000 Euro sowie eine Personalerweiterung durchsetzen.

Die Bundesstiftung ist nach Magnus Hirschfeld (1868-1935) benannt, Arzt, Sexualforscher und Mitbegründer der ersten deutschen Homosexuellenbewegung. Die Stiftung hat zum Ziel, an ihren Namensgeber zu erinnern, Bildungs- und Forschungsprojekte zu initiieren und zu fördern und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,Transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Personen entgegenzuwirken.

Alle zwei Jahre kooperiert die Stiftung im Rahmen der Hirschfeld-Tage mit lokalen Akteuren, um historischen und aktuellen Fragestellungen nachzugehen und Diskurse zu initiieren, die zu Sichtbarkeit und Akzeptanz der queeren Community aus unterschiedlichen ökonomischen, politischen, sozialen und kulturellen Kontexten beitragen sollen.

Im Rahmen der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags konnte Johannes Kahrs durchsetzen, dass die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in die institutionelle Förderung aufgenommen wird und eine jährliche Zuwendung von 500 000 Euro sowie 4,5 neue Stellen erhält.

Hierzu äußert sich Johannes Kahrs wie folgt: „Als Sprecher der SPD-Fraktion für die Belange von Lesben und Schwulen ist mir der Erfolg und die solide Finanzierung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung ein Anliegen – nur so können wichtige Projekte auch in Zukunft realisiert werden.“

Jörg Litwinschuh, Geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, äußert sich wie folgt: „Das ist ein guter Tag für unsere Stiftung und die Akzeptanz von LSBTTIQ Lebensweisen in Deutschland. Wir können nun unsere Zwecke nachhaltiger erfüllen und besser planen. Es zeigt den Willen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, gerade in Zeiten eines gesellschaftlichen Rollbacks LGBT Anliegen und -Themen sichtbarer zu machen und über Repression und Diskriminierung aufzuklären – gerade im Hinblick auf die schlimmen Folgen des Paragraphen 175 StGB bis heute.“

Johannes Kahrs setzt sich erfolgreich für die Förderung von Queerscope ein

johanneskahrs-2015Der Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Schwulen und Lesben Johannes Kahrs konnte in den diesjährigen Haushaltsberatungen für die Förderung des Netzwerk Queerscope insgesamt rund 1,4 Millionen Euro durchsetzen.

Queerscope ist ein Netzwerk bestehend aus dreizehn queeren Filmfestivals der LSBTIQ-Filmfestivalgesellschaft in ganz Deutschland. Diese Festivals sind wichtige Orte für die Kommunikation und den Austausch in der queeren Community. Das Netzwerk schafft die Möglichkeit, realistische Bilder der LSBTIQ-Gemeinschaft zu übermitteln und trägt mit seiner Arbeit dazu bei, wichtige Aspekte des nationalen und internationalen Filmschaffens zu stärken. Mit seiner Arbeit stellt sich Queerscope entschieden auch gegen die immer rechteren Tendenzen der Gesellschaft.

Queerscope hat das Ziel, das queere Filmfestival-Netzwerk in Deutschland auszubauen, damit es in hochprofessionalisierten Bereichen für alle Festivals Unterstützung bieten kann. Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, werden Maßnahmen unterstützt, die das Fortbestehen und das Wachstum des queeren Filmfestivals sichern. Dazu zählen unter anderem die Verbesserung der digitalen Strukturen, die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit sowie der Aufbau eines Filmarchives.

Im Rahmen der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags konnte der Hamburger Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs (SPD) Mittel für die Förderung von Queerscope von jährlich 230.000 Euro für die Jahre 2017 bis 2022 durchsetzen.

Hierzu äußert sich Johannes Kahrs wie folgt: „Ich bin stolz darauf, die großartige Arbeit der schwul-lesbischen Filmfestivals, insbesondere in Hamburg u Köln, so unterstützen zu können. Ihre gute Arbeit muss wertgeschätzt und gefördert werden. Das hat die SPD in der Bereinigungssitzung entsprechend gemacht.

“Die Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexualität ist richtig und wichtig”

Wolf-PresseZehntausende Menschen wurden in Deutschland wegen des früheren Paragrafen 175 verurteilt – mitunter zu mehrjährigen Haftstrafen. Zur aktuellen Diskussion um die Aufhebung der Urteile, die nach 1945 erfolgt sind, erklärt Sven Wolf, rechtspolitischer Sprecher der SPD- Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:

“Ich begrüße die klare Botschaft der Justizminister der Länder zur Aufhebung der Strafurteile gegen Homosexuelle nach 1945. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, da es noch genügend Zeitzeugen gibt, die darüber berichten können. Jetzt, da es noch genügend Betroffene gibt, denen wir die Hand zur Entschuldigung reichen können.

Das ist verfassungsrechtlich nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Erst damit lässt sich die perfide Stringenz der Rechtsprechung in den jungen Jahren der Bundesrepublik durchbrechen.”

Das Bundesverfassungsgericht hatte noch 1957 bestätigt, Homosexualität verstieße gegen das Sittengesetz. Die vollständige Abschaffung der Norm erfolgte erst 1994. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hatte zuletzt im März 2014 auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen einen deutlichen Appell an die Landesregierung gerichtet, sich weiter für eine Aufhebung der Urteile einzusetzen und die Geschichte der Verfolgung aufzuarbeiten.

Rehabilitierung kommt

Plakat_HF_DIN_A0/1_RZ.inddDie durch § 175 StGB verurteilten Männer werden jetzt rehabilitiert. Der im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zuständige Berichterstatter Karl-Heinz Brunner ist froh, dass der jahrelange Kampf endlich Erfolg hat. Er kritisiert dabei die Linken scharf.

“Die homosexuellen Männer wurden zu Unrecht verurteilt und erhielten ein Stigma, unter dem sie teilweise jahrzehntelang zu Leiden hatten.“ so Brunner. „Nach dem Druck der letzten Jahre und der jetzigen Ankündigung durch Heiko Maas besteht nun endgültig Klarheit: Sie werden rehabilitiert.“

Mit dem Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz bei der Justizministerkonferenz angekündigt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Verurteilungen wegen § 175 StGB werden aufgehoben, Entschädigungsansprüche werden geprüft.

Dazu Karl-Heinz Brunner: „Der Paragraph war schweres Unrecht und ein Schandfleck unseres Rechtsstaats, den wir nie wieder ganz weg kriegen. Aber zumindest müssen nun die Betroffenen nicht mehr mit dem Stigma der Verurteilung leben.“

Um dem Gesetzentwurf den Weg zu ebnen, hatte in der letzten Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz den entsprechenden Bericht über das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle vertagen lassen. Die Linken twitterten daraufhin eine Verschwörung, die SPD würde die Rehabilitierung ablehnen.

„Das war kompletter Unsinn, unkollegial und schadet der guten Sache. Jeder Parlamentarier weiß, dass eine Ausschussberatung erst nach Einbringung des Gesetzes im Bundestag erfolgt. Nicht vorher!“, so Brunner. „Alles andere ist doch nur Stimmenfang auf dem Rücken der Betroffenen und hilft niemandem.“

„Die Justizministerkonferenz macht es doch vor. Ohne großartigen Populismus unterstützt sie Heiko Maas und die SPD. Denn für die Beendigung dieser Schande haben wir eine gemeinsame Verantwortung.“ erklärt Karl-Heinz Brunner.

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