Mit fast 30 CSD-Veranstaltungen blickt NRW auf so viele Veranstaltungen dieser Art zurück wie noch nie. Auch de NRWSPDqueer, die bei diesen CSD flächendeckend präsent war freut sich, dass Demonstrationen für Akzeptanz, Gleichstellung, Respekt und Vielfalt nicht mehr nur in den großen Urbanen Zentren des Landes stattfinden. Wie notwendig diese politischen Kundgebungen in ihren unterschiedlichsten Ausprägungen sind, wird nicht zuletzt durch die zahlreichen antiqueeren Gewalt-Exzesse am Rande der CSDs deutlich. Der wohl prominenteste und zugleich erschütternste Fall ereignete sich im Münster und endete mit dem Tod eines 25-jähirgen trans* Mannes. Aber auch in anderen Städten kam es zu Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans*, inter* und andere queere Menschen (LSBTIQ*).
Zwar konnten in den vergangen Jahren die rechtliche Gleichstellung von LSBTIQ* stark vorangetrieben und die Sichtbarkeit queerer Menschen in vielen Bereichen der Gesellschaft ausgeweitet werden, jedoch stelle diese Fortschritte nur eine Seite der Medaille dar. Während ein Teil der Gesellschaft progressiv und offen ist, agieren andere Teile rückwärtsgewandt und immer aggressiver. Die NRWSPDqueer weiß den Hass, die Ausgrenzung und die Gewalt die zahlreiche LSBTIQ* immer noch tagtäglich ausgesetzt sind.
Sie sieht daher die Politik in der akuten Pflicht zu handeln. Rechtliche Gleichstellung alleine ersetzt nicht die Gesellschaftliche Akzeptanz verschiedenen sexueller Orientierungen oder geschlechtlicher Identitäten. Aufklärung nicht nur an Schulen muss daher stärker gefördert werden. Behörden und Institutionen brauchen eine Sensibilisierung zu Themen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie zu Diversity im Allgemeinen. Ebenso muss Artikel 3 des Grundgesetz endlich um die Merkmale sexuelle und geschlechtlicher Vielfalt ergänz werden.
Mit besonderen Blick auf Gewalt gegen LSBTIQ* fordert die NRWSPDqueer konkrete Maßnahmen von Sicherheitsbehörden und Justiz. So brauchen queeren Menschen geschulte und sensibilisierte Kontaktbeamt*innen in allen Einsatzstellen, um angstfrei Gewalt- und Straftaten melden zu können. Während aber auch nach queeren Veranstaltungen wie CSDs muss die Polizei präsent sein und konsequent bei antiqueerer Gewalt eingreifen. Straftaten, die aus Hass gegen oder aus ideologischer Ablehnung von Menschen bestimmter Gesellschaftlicher Gruppen verübt werden, müssen von Staat auch als solche erfasst und behandelt werden. Diese als Hasskriminalität bezeichnete Taten müssen standardmäßig bei Anzeigen erfasst und den Statistiken aufgeführt werden. Zur Erkennung und Behandlung dieser Straftaten ist es erforderlich, neben den Gerichten auch die Polizei und Staatsanwaltschaften speziell zu schulen. Hasskriminalität muss vom Staat konsequent geahndet werden. Die besondere Schwere der Schuld bei solchen Taten muss obligatorisch festgestellt werden.
Der Vorstand der NRWSPDqueer erklärt hierzu:
„Anteilnahme und Solidarität mit Opfern antiqueerer Gewalt sind wichtig, aber sie reichen nicht aus. Der Staat muss aktiv handeln, um den Schutz von LSBTIQ* auszubauen und gewährleisten. Hier sind alle Ministerien und Behörden von der Kommune bis zum Bund gefordert. Der Kampf gegen Ausgrenzung und Gewalt ist eine politische Querschnittsaufgabe.
Insbesondere von den in der Innen- und Justitz-Politik angesiedelten Stellen fordern wir schnelle und zielgerichtete Maßnahmen gegen Hasskriminalität. Darüber hinaus muss durch Präventionsarbeit und die Förderung von Akzeptanz dazu beigetragen werden, dass Gewalt gegen queere Menschen der Boden entzogen wird.
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