Monthly Archive for September 2015

Gleichstellung in der Ehe nimmt Fahrt auf – NRW hält Kurs

Fabian Spies (Foto: Gerd P. Müller /NRWSPD)

Fabian Spies
(Foto: Gerd P. Müller /NRWSPD)

Der von NRW unterstützte Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe des Bundesrats wurde mit breiter Mehrheit angenommen. Nur wenige Bundeländer, etwas das grünmitregierte Hessen stimmten gegen den Entwurf. Mit der Annahme des Gesetzes muss nun der Bundestag über den Entwurf abstimmen. Auch eine Expertenanhörung im zuständigem Rechtsauschuss des Bundestages unterstützt den sozialdemokratischen Kurs.

Hier zu kommentiert Fabian Spies, Landesvorsitzender der AG Lesben und Schwule in der NRWSPD: „Die nordrhein-westfälische SPD zeigt durch ihr Engagement für die Öffnung der Ehe, dass sie wie die gesamte SPD weiter für eine hundertprozentige Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen kämpft. Auch wenn dieses Ziel mit dem aktuellen Koalitionspartner nicht sofort umzusetzen ist, geben wir nicht auf. Stetig Tropfen höhlt den Stein. Wenn der große Sprung nicht umsetzbar ist, müssen eben viele kleine Schritte zum Ziel führen.

Während die Opposition sich zwar lautstark in Kritik äußert, aber wie in Hessen selbst gegen die Öffnung der Ehe stimmt, ist es uns wichtiger, weitere Fortschritte für die Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten. Über hundert Einzelmaßnahmen konnten wir in den letzen beiden Jahren schon im Bund umsetzen. Hierzu zählen etwa das kleine Adoptionsrecht für leibliche Kinder des Lebenspartners und die Gleichstellungen beim Miet-, Erb- sowie beim Unterhaltsrechts.

Natürlich verstehen wir, dass bei einer völlige Gleichstellung der Ehe sämtliche Ungleichbehandlungen zwischen Lebenspartnern und Eheleuten auf einen Schlag abgebaut werden. Daher machen wir uns für diese Lösung stark und fordern die Union auf, hier ihre Blockadehaltung aufzugeben.

Auch auf Landesebene setzen sich die SPD-geführte Regierung sowie die SPD-Landtagfraktion etwa durch einen Aktionsplan gegen Trans- und Homophobie für eine erfolgreiche LSBTI-Politik ein.

Fazit: Wo andere scheinheilig Kritik üben, ohne vor der eigenen Haustür zu kehren, halten wir weiterhin Kurs auf 100% Gleichstellung!“

Menschenrechte sind kein statistisches Mittel! Das Asylrecht für LSBTI muss erhalten bleiben.

Fabian Spies (Foto: Gerd P. Müller /NRWSPD)

Fabian Spies
(Foto: Gerd P. Müller /NRWSPD)

Führende Unionspolitiker setzen sich dieser Tage für eine Änderung des Asylrechts ein. Ihnen geht es vor allem darum, die Anerkennung von Asylbewerberinnen und -bewerbern zu erschweren. Dies würde im besonderen Maße auch schwul-lesbische Flüchtlinge treffen. Hierzu kommentiert Fabian Spies, Landesvorsitzender und Sprecher für Internationales der AG Lesben und Schwule in der NRWSPD (Schwusos): „Asylrecht ist ein Menschenrecht! Auch verfolgten Lesben, Schwule Bi-, Trans-, oder Intersexuellen (LSBTI) steht dieses Recht zu. Hieran wollen und werden wir nicht rütteln, auch wenn führende Unionspolitiker versuchen, das Asylrecht auszuhebeln. Flüchtlinge und Verfolgte bedürfen unser aller Schutz. Ihnen ist die Solidarität der deutschen Sozialdemokratie sicher. Dies gilt auch für Menschen, die Aufgrund Ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung verfolgt werden.“

LSBTI sind besonders von den Plänen der Konservativen Politiker betroffen, die nicht mehr individuell über eine Asylantrag entscheiden wollen. CDU-Vize Thomas Strobl hat etwa angeregt, Menschen das vom Recht auf politisches Asyl auszuschließen, wenn die Anerkennungsquote bei Bewerberinnen und -bewerben aus ihrem Land höchstens bei ein oder zwei Prozent liege. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will sogar das Artikel 16a des Grundgesetzes ändern, um Länder mit niedrigen Anerkennungsquoten pauschal zu sicher Herkunftsländern zu erklären.

„Viele Menschen erfahren aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Orientierung Verfolgung. In einigen Staaten liegt eine strafrechtliche Verfolgung dieser Menschen vor, in anderen herrscht ein gesellschaftliches Klima von Gewalt und Ausgrenzung gegen LSBTI. In den laufenden Asylverfahren, machen diese Fälle jedoch nur eine Minderheit aus von wenigen Prozent aus. Die Umsetzung der CDU-Pläne würde für diese Asylbedürftige jedoch einer faktische Abschaffung gleich kommen. In Kamerun droht Homosexuellen bis zu fünf Jahre Haft; die Gesamtschutzquote des letzen Jahres betrug jedoch nur ca. 1,2%.“, erklärt Spies. Besonders in Richtung der Union mahnt er: „Menschenrechte sind kein statistisches Mittel! Der Kern unsere im Grundgesetz festgeschrieben Grundrechts auf Asyl liegt in einer inhaltlichen und individuellen Behandlung.“

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