Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches stellte für mehr als hundert Jahre sexuelle Handlungen zwischen Männern, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Strafe. Bis zur endgültigen Abschaffung 1994 wurden in der Bundesrepublik rund 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle eingeleitet und 50.000 Urteile gefällt. In der DDR sind rund 1.300 Verurteilungen nachweisbar. Zusätzlich zu der strafrechtlichen Verfolgung kam die gesellschaftliche Ausgrenzung der Betroffenen.
Daher setzen sich die NRW-Schwusos und die Landtagsfraktion der SPD für ein vollständige Rehabilitierung der Opfer des Unrechtsparagraphen ein. So brachte die Fraktion zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen am 26. März vergangen Jahres einen Antrag ein, der die Aufarbeitung der ungerechten Verurteilungen von Homosexuellen fordert. Bereits im September 2012 verabschiedete der Landtag einen Antrag, der ebenfalls von Rot-Grün eingebracht wurde. Dieser fordert die Landesregierung auf, die Initiative des Landes Berlin im Bundesrat zu unterstützen, auf der Grundlage des Paragrafen 175 verurteilte Homosexuelle zu rehabilitieren.
Nach einem Bericht aktuellen Ausgabe des Spiegels (14/2015) äußert nun den Wissenschaftliche Dienst des Bundestags “beachtliche verfassungsrechtliche Bedenken” gegen ein Amnestiegesetz in einem bereits Ende letzten Jahres erstellte Gutachten. Urteile aufzuheben, nur weil sie einer modernen Gesellschaft Jahrzehnte später rechtswidrig erscheinen, würde einen Präzedenzfall schaffen.
Hier zu kommentiert der Landesvorsitzende der NRW-Schwusos, Fabian Spies: „Die noch lebenden Opfer der Unrechtspargrafen §175 StGB, bzw.§151 Strafgesetzbuch der DDR wurden für das ihnen ergangene Unrecht nie rehabilitiert. Es ist fest zustellen, dass das Paragraf §175 der im Grundgesetz garantierten freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht. Daher stellt er grobes Unrecht da und ist auch nachträglich nicht hinzunehmen. Nicht nur aus unserer heutigen modernen Sicht, stellt der §175 eine Verletzung der unantastbaren Menschenwürde da. Die Angst einen Präzedenzfall zu schaffen, haben wir Sozialdemokratinnen und Demokraten nicht. Im Gegenteil, unterstützen wir diesen Präzedenzfall, der den demokratische Rechtsstaat darin stärkt, Fehler zu revidieren und den Opfer staatlichen Unrechts, ihre Würde wiederzugeben.
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