Monthly Archive for Juni 2014

Meldedaten dürfen nicht für arbeitsrechtliche Zwecke verwendet werden.

046e1f5f60Zu der Einbringung eines Änderungsantrages zu den abschließenden Beratungen im Innenausschuss zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens erklären die stellvertretende innenpolitische Sprecherin und zuständige Berichterstatterin Gabriele Fograscher sowie der Sprecher für die Belange von Lesben und Schwulen und haushaltspolitischer Sprecher Johannes Kahrs:

Mit den vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften im Einkommensteuergesetz fordert, im Melderecht um.

Zur Bildung und Anwendung der elektronischen Steuerabzugsmerkmale musste bisher nur das Datum der Begründung oder Auflösung einer Ehe übermittelt werden, nun aber muss auch das Datum der Begründung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft übermittelt werden.

Diese Daten werden nach § 42 Bundesmeldegesetz auch an die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, z.B. zur Erhebung der Kirchensteuer, übermittelt.

Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf daraufhin, dass die Übermittlung der Daten über eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine zweite Ehe an die Religionsgemeinschaften zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirchen führen könnte.

Um dieses auszuschließen, haben wir nun einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht, der klarstellt, dass die Meldedaten, die den öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden, nicht für arbeitsrechtliche Zwecke verwendet werden dürfen.

Mit dieser Klarstellung im Gesetz haben kirchliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum zweiten Mal verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch die Übermittlung ihrer Meldedaten an die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften zu befürchten.

Diskriminierung beim Blutspenden muss beendet werden!

046e1f5f60Johannes Kahrs, Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen:

Gerne schließe ich mich der Forderung einer vom LSVD (Lesben- und Schwulenverband Deutschland) mit-initiierten Petition an, das diskriminierende Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer aufzuheben.

Aufgrund heute verfügbarer und zwingend angewendeter Testverfahren jeder einzelnen Spende ist es, auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit mit ausreichend Blut, nicht vermittelbar, warum ein Bevölkerungsteil von der Spende ausgeschlossen ist.

Andere Staaten sind bereits weiter: In Australien, Großbritannien und Schweden wurde das Verbot durch eine zeitliche Rückstellung aufgehoben. In Österreich, Spanien und Polen wird das Blut bi- und homosexueller Männer gar nicht mehr von dem Anderer unterschieden. Die Bundesärztekammer ist aufgefordert, ihre Richtlinien zu überarbeiten.

20 ten jahrestag zur Abschaffung des § 175

Am 11. Juni 2014 jährt sich die Abschaffung des § 175 zum 20 ten Mal. Aus diesem Grund hat sich die SPD Landtagsfraktion NRW mit einem Antrag (Die strafrechtliche Verfolgung und Unterdrückung Homosexueller nach 1949 muss aufgearbeitet werden) zusammen mit der Fraktion Bündnis 90 die Grünen stark gemacht, den, mit Ausnahme der CDU, alle Parteien zugestimmt haben.

Wir die NRWSPD, SchwusosNRW und SPD- Landtagsfraktion NRW wollen damit ein Signal geben, dass die heute politisch Verantwortlichen das damals geschehene Unrecht erkennen und Verantwortung für die Wiedergutmachung übernehmen.

Unrecht muss jetzt schnell bereinigt werden

dataZum 20. Jahrestag der Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch am 11. Juni 1994 erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

Zwanzig Jahre sind vergangen, seit der unsägliche § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden ist. Ein Paragraf, der über 120 Jahre zu Angst, Verzweiflung, sozialer Ausgrenzung und Tod von homosexuellen Männern geführt hat. Heute muss es darum gehen, die Opfer auch zu rehabilitieren. Bis zur endgültigen Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch wurden allein nach 1945 rund 50.000 Männer verurteilt – nur weil sie schwul waren. Dazu kommt eine Dunkelziffer von Menschen, die angeklagt und verdächtigt wurden und deren gesellschaftliche Reputation zerstört wurde. Allein zwischen 1950 und 1969 kam es zu mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren. Einer der verabscheuungswürdigsten Tiefpunkte war in diesem Zusammenhang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1957, in dem die Rechtmäßigkeit des § 175 verteidigt wurde. Hier sprach die Stimme des Mittelalters!

Aber auch nach der Strafrechtsreform von 1969 wurden Männer verurteilt, nur weil sie liebten. Mit dieser Strafrechtspraxis muss sich der heutige Gesetzgeber auseinandersetzen. Eine Entschuldigung wie im Jahr 2000 reicht hier nicht aus. Vielmehr bedarf es einer Rehabilitation, sofern eine Straflosigkeit nach heutigen Maßstäben sichergestellt ist. Der § 175 StGB war eine Verletzung von Menschenrechten und die muss bereinigt werden. Die Opfer des § 175 StGB haben kein Unrecht getan und keine Straftat begangen – sie haben geliebt.

 

Hannelore Kraft unterstützt die Kampagne anders und gleich – Nur Respekt Wirkt

SPD1Hannelore Kraft (Ministerpräsidentin des Landes NRW) unterstützt die Kampagne anders und gleich – Nur Respekt Wirkt und mit ihr das gesamte Kabinett der Landesregierung. Sie sagt:

„Ich arbeite für ein Land, in dem – auch die sexuelle und geschlechtliche! – Vielfalt als Bereicherung gilt und in dem alle Menschen fried­lich und respektvoll miteinander leben. Deshalb treten wir in Nordrhein-Westfalen auch gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt an. Und deshalb unterstütze ich die Kampagne ‚anders und gleich – Nur Respekt Wirkt’ von ganzem Herzen.“

Gleichstellung im Steuerrecht. Flickwerk mit Folgen

046e1f5f60Johannes Kahrs, Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von Lesben und Schwulen:

Heute wird der Bundestag dem Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ zustimmen. So erfreulich dies für Betroffene Lebenspartnerschaften sein mag, so ärgerlich sind die Versäumnisse, die der Entwurf enthält.

Es ist für die Regierungskoalition ein Trauerspiel, dass selbst nach einer klaren Aufforderung durch das höchste Gericht der Republik nur eine Minimalforderung erfüllt wird. Gleich zwei Punkte des, durch das CDU-geführte Finanzministerium, vorgelegten Gesetzentwurfes bergen die Gefahr einer weiteren Klatsche durch das Bundesverfassungsgericht.

Bei der Gleichstellung beim Kindergeld wird wider besseres Wissen auf eine zeitliche Rückwirkung verzichtet. Dies benachteiligt gerade das der Union in der Diskussion doch immer so wichtige Kindeswohl. Im Vereinsrecht gelten Vereine, die sich für den Schutz von Ehe und Familien einsetzen, als gemeinnützig und werden deshalb steuerlich begünstigt. Vereine, die sich dem Schutz von Lebenspartnerschaften verschreiben, wird diese Gemeinnützigkeit nicht zugestanden.

Johannes Kahrs: „Die Union baut Diskriminierungsfortschreibung mit voller Absicht in das Gesetz ein. Dieser Umstand wird uns, dem Gesetzgeber, mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen berechtigter Klagen Betroffener auf die Füße fallen! Das ist peinlich. Die SPD hat sich mit dem Koalitionsvertrag in eine ärgerliche Position gebracht, was unser erklärtes Ziel einer vollständigen Gleichstellung durch die „Ehe für alle“ angeht. Ich habe und werde dies weiter öffentlich als „Mist“ bezeichnen. Ich appelliere an die liberalen Kräfte des Koalitionspartners, Vorbehalte zu überwinden und das Flickwerk in Sachen Gleichstellung zügig zu beenden.“

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