Kommende Abstimmung des Landtags NRW über den Antrag zur Rehabilitierung der Opfer von § 175 StGB

Gerdaspanier-oppermannDer §175StGB des Strafgesetzbuches stellte für mehr als hundert Jahre sexuelle Handlungen zwischen Männern, einschließlich erotisch interpretierbarer Annäherungen, unter Strafe. Bis zur endgültigen Abschaffung 1994 wurden in der Bundesrepublik rund 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle eingeleitet und 50.000 Urteile gefällt.In der DDR sind rund 1.300 Verurteilungen nachweisbar. Zur strafrechtlichen Verfolgung kam die gesellschaftliche Ausgrenzung der Betroffenen hinzu. Die noch lebenden Opfer wurden für das ihnen ergangene Unrecht nie rehabilitiert.

Der Paragraf 175 widerspricht der im Grundgesetz garantierten freien Entfaltung der Persönlichkeit und ist deshalb auch nachträglich nicht hinzunehmen. Als SPD-Fraktion wollen wir damit ein Signal geben, dass die Verantwortlichen in der Politik von heute das damals geschehene Unrecht anerkennen und Verantwortung für die Wiedergutmachung übernehmen. Deshalb wollen wir, als SPD-Fraktion, dafür Sorge tragen, dass – bei Beteiligung der Bundesländer – auf Bundesebene ein Konzept zur Aufarbeitung und Dokumentation der Verfolgung Homosexueller durch beamtenrechtliche Verordnungen, Einzelfälle und Strafurteile nach 1949 gemeinsam mit hier bereits tätigen Verbänden und Stiftungen erarbeitet wird. Denn es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dass alle Formen des menschlichen Zusammenlebens gleichberechtigt anerkannt: Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein unumstößliches Grundrecht.

Hier geht es zum Antrag:

Antrag zur Rehabilitierung der Opfer von § 175 StGB

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