Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zeigt der Regierung abermals die “Rote Karte” und verlangt rückwirkend zum 1.8.2001 eine Neureglung für eingetragene Lebenspartnerschaften. Damit stellt das Gericht eine Ehe nun mit der “gleichgeschlechtliche Lebenspartner” vollkommen gleich. “Es ist ein guter Tag für die Schwusos, wir kämpften seit Jahren für die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften”, so Fabian Spies stellv. Landesvorsitzender der AG SchwusosNRW in der NRWSPD.
0 Kommentare zu “Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner”
Kommentar schreiben